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Gewerbeabfall (AVV 200399)

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle wie Papier, Holz, Glas und Metalle bereits an der Anfallstelle trennen, um eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle zu gewährleisten.

Dies ist nicht immer realisierbar.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber hiervon ab, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Gewerbeabfallsortieranlage zugeführt wird. Diese übernimmt das Aussortieren der Wertstoffe und Recyceln der gewonnenen Fraktionen. Alternativ bei heizwertreichen Gewerbeabfällen auch eine thermische Verwertung.

Bei speziellen Fragen zu Ihrem Gewerbeabfall rufen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gern.